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Dezember 2013

news201312 leistungserklaerung

Neue Leistungserklärungen:

Unter der Produktübersicht finden Sie nun die neuen geforderten Leistungserklärungen, welche die Sortenverzeichnisse ersetzten!

Am 1. Juli 2013 wurde die „Europäische Bauprodukterichtlinie CPD“ durch die „Bauprodukteverordnung (CPR)“ abgelöst - eine Europäischer Verordnung über das freie Handelsverkehr von Bauprodukten.
Ab 1. Juli 2013 müssen Produzente von Rohstoffe, Baustoffe und Baumaterialien die bereits CE-gekennzeichnet sind, auch eine Leistungserklärung (DoP) anfertigen. Mittels dieser Leistungserklärung kann der Hersteller seinen Kunden die Eigenschaften und Leistungen des Produkts bekannt geben.
Auf der Produktübersicht können Sie sich passend zu einem der Kieswerke und Produktgruppen die Leisungserklärungen in Form eines PDF-Dokuments herunterladen und drucken.

Qualitäten

Anschrift

Kaspar Weiss GmbH & Co. KG
Sand- und Kieswerke
Weichertstraße 5
63741 Aschaffenburg

Telefon: 06021 - 5904-0
Telefax: 06021 - 5904-90

E-Mail:
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Weiteres:
www.beton-geis.de

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